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Qualitätssicherung Betreuung Doktorierende

Angaben zum Datenschutz

Grundlagen

  • Die akademische Nachwuchsförderung gehört zu den strategischen Grundsätzen der UZH. Gemäß § 4 des Universitätsgesetzes (UniG) ist die UZH verpflichtet, die Qualität in Forschung und Lehre sicherzustellen.
  • Das Pilotprojekt «Qualitätssicherung der Doktoratsbetreuung» trägt mit der Einführung eines standardisierten Feedbackmechanismus zu einem geschlossenen Qualitätskreislauf in der Doktoratsbetreuung bei. 
  • Die Datenerhebung, -auswertung und -weitergabe erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen des Kantons Zürich und der UZH. Es sind technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Daten implementiert.

Zentrale Datenschutzaspekte

Detailliertere Informationen finden sich im Datenschutzkonzept (PDF, 213 KB).

  1. Zweck der Datenerhebung: Die Erhebung allgemeiner und personenbezogener Befragungsdaten zielt darauf ab, die Qualität der Betreuung und der Rahmenbedingungen des Doktorats zu sichern und zu entwickeln.
  2. Datenerhebung: Die erhobenen Daten umfassen Informationen zu Doktorierenden und Betreuungspersonen, zur Betreuung und den Rahmenbedingungen des Doktorats. Die Erhebung erfolgt mittels der Befragungs- und Evaluationssoftware evasys und ist technisch in das Qualitätsportal Studium und Lehre (QM-Portal) der Abteilung Lehrentwicklung eingebettet.
  3. Datenauswertung: Die Datenauswertung dient internen Qualitätsprozessen der UZH. Die Daten werden pseudonymisiert und aggregiert ausgewertet. Eine Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Mindestschwellenwert von zehn Rückmeldungen  pro Betreuungsperson erreicht oder das zeitliche Moratorium von fünf Jahren abgelaufen ist.
  4. Datenspeicherung: Die Daten werden verschlüsselt auf UZH-Servern gespeichert und sind nur autorisierten Personen zugänglich. Die Datenverwaltung obliegt dem Graduate Campus. 
  5. Datenweitergabe: Die Daten werden nach dem Prinzip der Erforderlichkeit und nur in aggregierter Form an die zuständigen Nutzungsgruppen weitergegeben.
  6. Sicherheitsmassnahmen: Es sind technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten implementiert. 

Datenschutz für Doktorierende

  • Neutralität der Befragung: Die Teilnahme an der Befragung soll keine direkten Auswirkungen auf die Beziehung zu den Betreuungspersonen oder Vorgesetzten haben.
  • Verwaltung und Auswertung: Die Verwaltung und Auswertung der Daten erfolgt beim Graduate Campus.
  • Kein direkter Datenzugriff für Betreuungspersonen: Die Betreuungspersonen haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Befragungsdaten.
  • Aggregation der Rückmeldungen: Die Feedbacks der Doktorierenden werden aggregiert, um deren Anonymität zu wahren und individuelle Rückmeldungen nicht zurückverfolgen zu können.
  • Keine Weitergabe personenbezogener Daten: Es werden keine personenbezogenen Daten der teilnehmenden Doktorierenden weitergegeben.
  • Schutz vor Identifikation: Die genannten Datenschutzmassnahmen dienen dem Schutz vor der Identifikation der befragten Doktorierenden.
     

Datenschutz für Betreuungspersonen

  • Neutralität der Befragung: Die Teilnahme an der Befragung soll keine direkten Auswirkungen auf die Beziehung zu den betreuten Doktorierenden haben. Die Rückmeldungen werden fair und unvoreingenommen gesammelt und betrachtet.
  • Verwaltung und Auswertung: Die Verwaltung und Auswertung der Daten erfolgt beim Graduate Campus.
  • Rollenbasiertes Berechgtigungskonzept: Es wird ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept für den Datenzugang implementiert, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben.
  • Pseudonymisierung der Daten: Die personenbezogenen Daten der Betreuungspersonen werden nach der Erhebung pseudonymisiert, um deren Anonymität zu wahren. Eine Verwendung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Mindestschwellenwert von zehn Rückmeldungen  pro Betreuungsperson erreicht oder das zeitliche Moratorium von fünf Jahren abgelaufen ist.
  • Aggregation der Rückmeldungen: Die Feedbacks der Doktorierenden werden aggregiert und erst ausgewertet, wenn für die jeweilige Aggregatebene eine ausreichende Datengrundlage besteht. Hierdurch werden individuelle Verzerrungen minimiert.
  • Schutz vor Identifikation und individuellem Bias: Die genannten Datenschutzmassnahmen dienen dem Schutz vor Identifikation wie auch vor individuellem Bias.