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Qualitätssicherung Betreuung Doktorierende

Angaben zur Befragung

Die Befragung des Pilotprojektes zur Qualitätssicherung der Doktoratsbetreuung erfolgt jährlich im Herbstsemester (Oktober/ November). Der Zeitraum beträgt ca. zwei bis drei Wochen. Alle UZH Doktorierenden werden vom Graduate Campus per E-Mail zur Teilnahme aufgerufen. Die Befragung erfolgt online über das Befragungs- und Evaluationstool evasys und wird technisch unterstützt im Qualitätsportal Studium und Lehre (QM-Portal) der Abteilung Lehrentwicklung.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym.

Inhalte

Die Befragung besteht aus zwei standardisierten Fragebögen.

Fragebogen 1:  Personenbezogenes Feedback zu Betreuung und Forschungsrahmen

  • Gesamtzufriedenheit mit der Doktoratsbetreuung
  • Doktoratsvereinbarung und Erwartungsmanagement
  • Austausch mit und Rückmeldung von Betreuungspersonen
  • Freie Forschungszeit
  • Fürsorgepflicht 
  • Soziales Klima

Weiteres:

  1. Die Fragen werden auf konkrete Betreuungspersonen bezogen und beantwortet. 
  2. Am Ende des “Fragebogen 1” besteht die Möglichkeit, in einem Freitextfeldes weitere oder ausführlichere Rückmeldung zu geben.
  3. Die Dr. med. und Dr. med. vet. Kandidat:innen beantworten eine gekürzte Fragebogenversion.

Fragebogen 2:  Allgemeine Fragen zum sozialen Umfeld an der UZH 

Der zweite Fragebogen adressiert die untenstehenden Thematiken, die auch Formen von schwerwiegendem Fehlverhalten beinhalten:

  • Gelebte Kultur der Diversität und Chancengleichheit 
  • Erfahrung von Diskriminierung oder sexueller Belästigung
  • Forschungsethik und wissenschaftliche Integrität 
  • Wissenschaftliches Fehlverhalten
  • Open Science
     

Neutralität

Die Befragung zur Qualitätssicherung der Doktoratsbetreuung an der UZH erfolgt unvoreingenommen und fair. Sie dient internen Qualitätsprozessen und soll bestehende Good Practices wie auch Entwicklungspotenziale sichtbar machen und nutzen.

Informationsfunktion

Hinweis auf relevante Information und Anlaufstellen
Die Befragung fungiert auch als Informationsquelle und trägt dazu bei, die Doktorierenden über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, hinsichtlich:

  • Doktoratsvereinbarung
  • Jährliches Laufbahngespräch 
  • Anstellungsbedingungen für Doktorierende und Assistierende (inkl. freie Forschungszeit)
  • Umgang mit Konflikten

Zudem erfahren die Doktorierenden an welche Anlauf- und Beratungsstellen sie sich bei Bedarf wenden können (siehe Weitere Hinweise).